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Jede KI-Funktion im eigenen Produkt fällt unter eine von vier Risikostufen des EU AI Act, ob verboten, hochriskant, mit Transparenzpflicht oder mit minimalem Risiko, und wer die eigene Einstufung nicht kennt, übersieht leicht eine Pflichtangabe.

Jede Funktion mit KI wird eingeordnet, die Begründung dokumentiert statt nur das Ergebnis, und der Hinweistext nach Artikel 50 liegt fertig für den Zustimmungsbildschirm oder die Nutzungsbedingungen vor: ein immer sichtbarer Satz plus ein aufklappbarer Detailblock. Dazu kommt eine Formulierung zur menschlichen Kontrolle, die zugleich die entsprechende DSGVO-Anforderung erfüllt.

Zwei Checklisten liegen bei: eine allgemeinverständliche für alle Beteiligten und eine kürzere zur Abzeichnung durch die Geschäftsführung.

Was sich unverändert portieren lässt

  • Die Einordnung in die vier Stufen: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder mit minimalem Risiko
  • Zwei Prüffragen entscheiden die Stufe: Trifft eine KI selbstständig eine Entscheidung mit rechtlicher oder spürbarer Wirkung auf eine Person, und ist die menschliche Kontrolle fest im Produkt verankert statt nur an der Oberfläche behauptet
  • Der zweistufige Hinweistext nach Artikel 50: ein sichtbarer Satz plus ein aufklappbarer Detailblock
  • Fertiger Text für die Nutzungsbedingungen zum Einsatz von KI
  • Eine Übersicht, welche Fristen des EU AI Act für das eigene Produkt gelten und welche nicht
  • Eine allgemeinverständliche Checkliste für alle Beteiligten
  • Eine kürzere Checkliste zur Abzeichnung durch die Geschäftsführung

Was wir für Sie bauen

  • Die eigene Liste der Funktionen mit KI und das jeweilige Modell oder der Anbieter dahinter
  • Der Hinweistext in der eigenen Sprache und im eigenen Ton
  • Die Stelle, an der der Text erscheint, ob Zustimmungsbildschirm oder Nutzungsbedingungen
  • Die rechtliche Prüfung, bevor eine Aussage nach außen als Compliance-Nachweis verwendet wird