Seit 28. Juni 2025 verlangen der European Accessibility Act und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz, dass Websites im Geltungsbereich für Menschen mit Behinderung nutzbar sind: ausreichender Kontrast, Alternativtext für Bilder, eine Bedienung, die auch ohne Maus funktioniert.
Die Prüfung geht die Seite systematisch durch: HTML-Struktur, ARIA, Kontrast, Fokus und Tastaturbedienung, Bilder und Medien, das Verhalten auf kleinen Bildschirmen. Jeder Befund wird dem genauen Kriterium zugeordnet, für das er gilt, und ein Rezept zur Behebung wird direkt am eigenen Code geprüft statt nur behauptet.
Der Bericht zeigt außerdem, was ein automatisches Werkzeug bereits erfasst und wo eine manuelle Prüfung durch einen Menschen nötig bleibt.
Was sich unverändert portieren lässt
- Ein erster Rundgang findet die typischen Problemstellen: Buttons ohne erkennbaren Namen, blockiertes Zoomen, versteckte Beschriftungen, falsche Seitensprache, falsch verwendete Rollen, Dekor-Symbole, die trotzdem vorgelesen werden
- Die Kontrastwerte werden direkt aus den eigenen Gestaltungsvorgaben berechnet
- Verweise innerhalb der Seite werden geprüft, damit kein Bezug ins Leere zeigt
- Fertige Rezepte zur Behebung, sowohl für ältere, aus einem CMS exportierte Seiten als auch für neu gebaute
- Ein fester Prüfablauf mit eigenen Kontrollschritten für den Fall, dass kein Browser zur Verfügung steht
Was wir für Sie bauen
- Der eigene Seitencode und die eigenen Gestaltungsvorgaben als Messgrundlage
- Die Sprache, die im lang-Attribut hinterlegt wird
- Ob der gesetzliche Geltungsbereich des European Accessibility Act zutrifft oder WCAG 2.1 AA freiwillig als Maßstab gilt
- Ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit nötig ist und in welcher Sprache



