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Wissen Sie, welche Ihrer KI-Funktionen unter den EU AI Act fallen und was daraus folgt. Jede Funktion bekommt ihre Risikostufe mit dokumentierter Begründung, und wo eine Offenlegung nötig ist, liegt der Hinweistext fertig für den Zustimmungsbildschirm oder die Nutzungsbedingungen. Zwei Checklisten führen das Team und die Abzeichnung durch die Geschäftsführung.

Der agentische Teil

Ein Agent liest jede KI-Funktion durch und ordnet sie der passenden Risikostufe zu, die Begründung dafür hält er automatisch fest. Wo eine Offenlegung nötig ist, formuliert er den passenden Hinweistext gleich für den Zustimmungsbildschirm.

Hauptfunktionen

  • Einordnung in die vier Risikostufen des EU AI Act
  • Zwei Prüffragen, die über die Stufe entscheiden
  • Zweistufiger Hinweistext nach Artikel 50 für den Zustimmungsbildschirm
  • Formulierung für die Nutzungsbedingungen zum KI-Einsatz
  • Übersicht der geltenden Fristen des EU AI Act
  • Allgemeinverständliche Checkliste für das Team
  • Checkliste zur Abzeichnung durch die Geschäftsführung

Einsatzszenarien

  • Ein Unternehmen setzt einen Chatbot für den Kundenservice ein und weiß nicht, in welche Risikostufe des EU AI Act das fällt. Die Prüfung ordnet die Funktion der passenden Stufe zu und hält die Begründung fest.
  • Auf der Website taucht ein KI-gestütztes Empfehlungssystem auf, aber es gibt noch keinen Hinweistext dafür. Der Hinweistext nach Artikel 50 liegt fertig für den Zustimmungsbildschirm vor.
  • Die Geschäftsführung will vor einer externen Prüfung sehen, wer im Unternehmen die Einstufung schon durchgegangen ist. Eine Checkliste bildet die Abzeichnung durch die Geschäftsführung ab, eine zweite die Prüfung durch das Team.
  • Ein neues KI-Feature kommt dazu, und die bestehende Nutzungsbedingung erwähnt KI-Einsatz noch gar nicht. Die passende Formulierung für die Nutzungsbedingungen liegt bereit.

Was wir für Sie bauen

  • Die eigene Liste der KI-Funktionen und Anbieter
  • Der Hinweistext in der eigenen Sprache und im eigenen Ton
  • Die Stelle, an der der Text erscheint
  • Rechtliche Prüfung vor externer Verwendung als Nachweis