Der agentische Teil
Hauptfunktionen
- Prüfung jeder Funktion gegen die sieben DSGVO-Grundsätze
- Passende Rechtsgrundlage für jeden Verarbeitungszweck
- Liste der Auftragsverarbeiter mit offenen Art.-28-Punkten
- Prüfung der Drittland-Übermittlungen mit anonymisierten Kennungen
- Prüfung der Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Übertragbarkeit
- Feststellung zu Aufbewahrungsdauer und Löschfähigkeit
- Grundabsicherung nach Art. 32
- Checkliste für das Team und Checkliste für die Geschäftsführung
Einsatzszenarien
- Ein Betrieb weiß nicht genau, in welchen Funktionen personenbezogene Daten überhaupt verarbeitet werden. Jede Funktion wird auf Rechtsgrundlage, Zweck und Aufbewahrungsdauer geprüft.
- Eine Kundenanfrage soll an einen KI-Anbieter gehen, aber Name und Adresse dürfen dort nicht ankommen. Personenbezogene Daten werden vorher durch anonyme Kennungen ersetzt.
- Ein Auftragsverarbeiter hat noch keinen aktuellen Vertrag nach Art. 28. Die Liste der Auftragsverarbeiter zeigt genau, wo dieser Punkt offen ist.
- Vor der Veröffentlichung der Website fehlt noch eine aktuelle Datenschutzerklärung. Am Ende der Prüfung steht eine veröffentlichungsfertige Fassung.
Was wir für Sie bauen
- Das eigene Datenmodell und die Funktionsliste
- Die Rechtsgrundlage je Zweck, bestätigt durch die Geschäftsführung
- Die Liste der Auftragsverarbeiter mit Vertragsstand
- Das Übermittlungsverfahren für jeden Drittland-Aufruf
- Der Text der Datenschutzerklärung in der eigenen Sprache
- Rechtliche Prüfung oder Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten



